Beitragsordnung der Förderergesellschaft für Fleischforschung e.V.
gem. §§ 3, 4 und 5 der Satzung
- Den Jahresbeitrag schätzt das Mitglied selbst ein
- er beträgt für Privatpersonen 75,00 €
- er beträgt für Schulen 75,00 €
- er beträgt für Firmen und Institutionen 150,00 €
- Die Jahresbeiträge sind im laufenden Rechnungsjahr bis spätestens 30. Juni zu zahlen.
- Nach Ablauf der Einzahlungsfrist 30. Juni des laufenden Rechnungsjahres erfolgt Anmahnung.
Bleiben Mitglieder der Förderergesellschaft der Bundesanstalt für Fleischforschung e.V. mit ihren Beitragszahlungen länger als ein Jahr nach erfolgter Mahnung im Rückstand, so entscheidet der Vorstand über den Weiterverbleib in der Förderergesellschaft der Bundesanstalt für Fleischforschung e.V.